Energieberatung
Was ich für Sie tun kann
Ab dem 01.02.2020 gelten die folgenden Verbesserungen für die Förderung der Vor-Ort-Beratung:
Die Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Wohngebäude mit Bauantragstellung vor dem 01.02.2010 gefördert. Der Fördersatz beträgt für 1-2 Wohneinheiten 80 % des Beraterhonoras, maximal jedoch 1300 € incl. Umsatzsteuer. Für Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten beträgt der Fördersatz 80 % des Beraterhonoras, maximal jedoch 1700 € incl. Umsatzsteuer.
Bei der Energieberatung erfolgt eine komplette Aufnahme des Gebäudes im Ist-Zustand. Es wird ein Untersuchungsbericht mit produkt- und herstellerneutralen Modernisierungs-vorschlägen erarbeitet. Diese Vorschläge werden unter wirtschaftlichen Aspekten erstellt und mit Ihnen als Kunde ausführlich besprochen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit mit diesen erarbeiteten Modernisierungsvorschlägen aktuelle Förderprogramme der KfW-Bank zu nutzen. Bei der Beratung bin ich Ihnen gerne behilflich. Ebenso wird von mir eine baubegleitende Beratung bei der Durchführung der Maßnahmen angeboten.
Ihr Vorteil
Unabhängige Beratungs- & Planungskompetenz
Ihre Interessen und Ziele stehen für mich im Mittelpunkt. In Zusammenarbeit mit mir können Sie:
- den Wert Ihres Hauses steigern
- den Nutzerkomfort verbessern
- Ihre Planungssicherheit erhöhen
- Bauschäden vermeiden